Deine Fahrschule in Stockelsdorf
Wir haben im Oktober 2023 die Fahrschule Hippler übernommen und sind nun die Moin Fahrschule in Stockelsdorf. Unser Ziel ist es, Dich perfekt auf den Straßendschungel vorzubereiten und bis zur Aushändigung des Führerscheins mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Bei uns steht die Fahrschülerin und der Fahrschüler im Mittelpunkt. Unsere moderne Ausbildung macht Dich zu einem sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer oder Verkehrsteilnehmerin. Dich erwartet in unserer Fahrschule eine auf deine Bedürfnisse abgestimmte Aus- und/oder Weiterbildung mit jeder Menge Spaß.
Daniel Kahns
Fahrlehrer und Inhaber
Führerscheinklassen
Folgende Ausbildungen kannst Du in unserer Fahrschule in Stockelsdorf machen:
Pkw Führerschein
Um Pkw und kleine Lkw fahren zu können, benötigst Du den Führerschein Klasse B. Hierfür musst Du mindestens 18 Jahre alt sein, begleitetes Fahren ist ab 17 Jahren möglich (B17).
- Möchtest Du Anhänger mit einer Gesamtmasse über 750 Kg fahren, benötigst Du zusätzlich zum Führerschein Klasse B die Klasse B96. Die Gesamtmasse aus Zugfahrzeug und Anhänger darf hier ein Gewicht von 4.250 kg nicht übersteigen.
- Wenn Du Anhänger mit einer Gesamtmasse von bis zu 3.500 Kg fahren möchtest, benötigst Du zusätzlich zum Führerschein Klasse B die Klasse BE.
- Bist Du mindestens 25 Jahre alt und hast deinen Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren, kannst Du mit der Führerscheinklasse B196 Leichtkrafträder mit 125ccm und 11kW fahren.
Motorrad Führerschein
Möchtest Du Motorrad fahren, benötigst Du den Führerschein Klasse A2 oder A. Für die Führerscheinklasse A2 musst Du mindestens 18 Jahre alt sein und sie berechtigt dich zum Führen von Krafträdern mit bis zu 35 kW. Für Motorräder mit mehr als 35 kW benötigst Du die Führerscheinklasse A. Hierfür musst Du mindestens 24 Jahre alt sein. Besitzt Du schon den Führerschein Klasse A2, musst Du mindestens 20 Jahre alt sein.
„125er“ / Leichtkrafträder
Mit der Führerscheinklasse A1, für die Du mindestens 16 Jahre alt sein musst, darfst Du Leichtkrafträder mit bis zu 125ccm und einer Leistung von maximal 11 kW fahren. Besitzt Du seit mindestens 5 Jahren die Führerscheinklasse B, also den Autoführerschein und bist mindestens 25 Jahre alt, darfst Du mit dem Führerschein Klasse B196 bis zu 125ccm / 11 kW fahren.
Führerschein für „Mopeds“ (AM)
„Moped-Führerschein“
Ab 15 Jahren darfst Du mit dem Führerschein Klasse AM Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h und nicht mehr als 50ccm fahren. Bei uns hast Du die Wahl und kannst deinen Führerschein auf einer restaurierten „Schwalbe“ machen und/oder auf einem modernen Kleinkraftrad.
Lkw Führerschein
Wir begleiten dich in unserer Fahrschule zum Lkw Führerschein. Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg benötigst Du den Führerschein Klasse C. Möchtest Du mit einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg einen Anhänger ziehen, der eine zulässige Gesamtmasse über 750 kg besitzt, benötigst Du zusätzlich die Führerscheinklasse CE.
Für den Lkw Führerschein musst Du mindestens 21 Jahre alt sein. Bist Du bei der Feuerwehr, kannst Du die Führerscheinklasse C bereits mit 18 Jahren führen.
Voraussetzung ist immer, dass Du den Führerschein Klasse B besitzt.
Bus Führerschein
Wir begleiten dich in unserer Fahrschule zum Lkw Führerschein. Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg benötigst Du den Führerschein Klasse C. Möchtest Du mit einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg einen Anhänger ziehen, der eine zulässige Gesamtmasse über 750 kg besitzt, benötigst Du zusätzlich die Führerscheinklasse CE.
Für den Lkw Führerschein musst Du mindestens 21 Jahre alt sein. Bist Du bei der Feuerwehr, kannst Du die Führerscheinklasse C bereits mit 18 Jahren führen.
Voraussetzung ist immer, dass Du den Führerschein Klasse B besitzt.
Führerschein für Traktoren und Zugmaschinen
Für den land- und forstwirtschaftlichen Bereich gibt es die Führerscheinklassen T und L. Für beide Klassen musst Du mindestens 16 Jahre alt sein.
Erste Hilfe Kurse
Den Erste Hilfe Kurs, den Du für viele Führerscheine benötigst, kannst Du direkt bei uns in der Fahrschule absolvieren.
Wann du mit dem Unterricht unserer Fahrschule beginnen kannst…
Du kannst 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für den jeweiligen Führerschein mit dem Unterricht in unseren Fahrschulen beginnen.
Beispiele:
- für das begleitete Fahren mit 17 kannst Du frühestens 6 Monate vor deinem 17. Geburtstag mit dem Fahrschulunterricht beginnen
- den Unterricht für den „Moped Führerschein“ kannst Du frühestens 6 Monate vor deinem 15. Geburtstag beginnen
- den Fahrschulunterricht zur Erlangung des Führerscheins für Leichtkrafträder („125er“) kannst Du frühstens 6 Monate vor deinem 16. Geburtstag beginnen
Die theoretischen und praktischen Prüfungen durch den TÜV Nord können frühstens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters erfolgen.