Deine Fahrschule in Stockelsdorf

Wir haben im Oktober 2023 die Fahrschule Hippler übernommen und sind nun die Moin Fahrschule in Stockelsdorf. Unser Ziel ist es, Dich perfekt auf den Straßendschungel vorzubereiten und bis zur Aushändigung des Führerscheins mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Bei uns steht die Fahrschülerin und der Fahrschüler im Mittelpunkt. Unsere moderne Ausbildung macht Dich zu einem sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer oder Verkehrsteilnehmerin. Dich erwartet in unserer Fahrschule eine auf deine Bedürfnisse abgestimmte Aus- und/oder Weiterbildung mit jeder Menge Spaß.

Fahrlehrer Daniel Kahns

Daniel Kahns
Fahrlehrer und Inhaber

Führerscheinklassen

Folgende Ausbildungen kannst Du in unserer Fahrschule in Stockelsdorf machen:

Auto Führerschein

Pkw Führerschein

Um Pkw und kleine Lkw fahren zu können, benötigst Du den Führerschein Klasse B. Hierfür musst Du mindestens 18 Jahre alt sein, begleitetes Fahren ist ab 17 Jahren möglich (B17).

  • Möchtest Du Anhänger mit einer Gesamtmasse über 750 Kg fahren, benötigst Du zusätzlich zum Führerschein Klasse B die Klasse B96. Die Gesamtmasse aus Zugfahrzeug und Anhänger darf hier ein Gewicht von 4.250 kg nicht übersteigen.
  • Wenn Du Anhänger mit einer Gesamtmasse von bis zu 3.500 Kg fahren möchtest, benötigst Du zusätzlich zum Führerschein Klasse B die Klasse BE.
  • Bist Du mindestens 25 Jahre alt und hast deinen Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren, kannst Du mit der Führerscheinklasse B196 Leichtkrafträder mit 125ccm und 11kW fahren.

Mit der Führerscheinklasse B darfst Du folgende Fahrzeuge fahren:

  • Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 Kg und mit bis zu 9 Sitzplätzen
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 Kg

Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre; begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Theoretische Ausbildung: 12x Grundstoff je 90 Minuten + 2x klassenspezifischer Zusatzstoff je 90 Minuten
Praktische Mindestausbildung: Sonderfahrten: 5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrt

Die theoretische Prüfung erfolgt in den Räumen des TÜV Nord. Die praktische Prüfung erfolgt auch beim TÜV Nord und dauert 55 Minuten.

Für Fahrzeugkombinationen aus deinem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg. Die Fahrzeug-/Anhängerkombination darf eine Gesamtmasse von 4.250 Kg nicht übersteigen.

Voraussetzung: Führerschein Klasse B
Theoretische Ausbildung: 150 Minuten
Praktische Ausbildung: 270 Minuten

Für Fahrzeugkombinationen aus deinem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die Gesamtmasse des Anhängers 3.500 Kg nicht übersteigt.

Voraussetzung: Führerschein Klasse B
Theoretische Ausbildung: nicht vorgeschrieben
Praktische Mindestausbildung: Sonderfahrten: 3x Überland, 1x Autobahn, 1x Nachtfahrt

Eine theoretische Prüfung gibt es beim Führerschein Klasse BE nicht. Die praktische Prüfung erfolgt beim TÜV Nord und dauert 55 Minuten.

  • für Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis zu 125ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW
  • für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW

Diese Führerscheinerweiterung gilt nur in Deutschland!

Voraussetzung: Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren, Mindestalter: 25 Jahre
Theoretische Ausbildung: 4x klassenspezifischer Unterricht je 90 Minuten
Praktische Mindestausbildung: 5x 90 Minuten mit Üben der Grundfahraufgaben, Überlandfahrt und Autobahn

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Führerscheinstelle.

Wie Führerscheinklasse B, jedoch

  • die praktische Prüfung findet in einem Auto mit Automatikgetriebe statt
  • 15-minütige Testfahrt in einem Auto mit Schaltgetriebe
  • mindestens 10 Fahrstunden müssen in einem Auto mit Schaltgetriebe erfolgen

Motorrad Führerschein

Möchtest Du Motorrad fahren, benötigst Du den Führerschein Klasse A2 oder A. Für die Führerscheinklasse A2 musst Du mindestens 18 Jahre alt sein und sie berechtigt dich zum Führen von Krafträdern mit bis zu 35 kW. Für Motorräder mit mehr als 35 kW benötigst Du die Führerscheinklasse A. Hierfür musst Du mindestens 24 Jahre alt sein. Besitzt Du schon den Führerschein Klasse A2, musst Du mindestens 20 Jahre alt sein.

„125er“ / Leichtkrafträder

Mit der Führerscheinklasse A1, für die Du mindestens 16 Jahre alt sein musst, darfst Du Leichtkrafträder mit bis zu 125ccm und einer Leistung von maximal 11 kW fahren. Besitzt Du seit mindestens 5 Jahren die Führerscheinklasse B, also den Autoführerschein und bist mindestens 25 Jahre alt, darfst Du mit dem Führerschein Klasse B196 bis zu 125ccm / 11 kW fahren.

Motorrad Führerschein

Mit dem Führerschein Klasse A darfst Du folgende Fahrzeuge fahren:

  • Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis zu 125ccm und einer Motorleistung von bis zu 11 kW
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Voraussetzungen: Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 zu A

Theoretische Ausbildung: 12x Grundstoff je 90 Minuten bei Ersterwerb bzw. 6x Grundstoff je 90 Minuten bei Erweiterung + 4x klassenspezifischer Zusatzstoff je 90 Minuten

Praktische Mindestausbildung: Sonderfahrten: 5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrt

Die theoretische Prüfung erfolgt in den Räumlichkeiten des TÜV Nord. Die praktische Prüfung erfolgt auch beim TÜV Nord und dauert 70 Minuten.

Mit dem Führerschein Klasse A2 darfst Du folgende Fahrzeuge fahren:

  • Kräfträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
  • Das Verhältnis der Leistung zur Leermasse darf 0,2 kW / kg nicht übersteigen

Mindestalter: 18 Jahre

Theoretische Ausbildung: 12x Grundstoff je 90 Minuten bei Ersterwerb, bzw. 6x Grundstoff je 90 Minuten bei Erweiterung + 4x klassenspezifischer Zusatzstoff je 90 Minuten
Praktische Mindestausbildung: Sonderfahrten: 5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrt

Die theoretische Prüfung erfolgt in den Räumen des TÜV Nord. Die praktische Prüfung erfolgt auch beim TÜV Nord und dauert 70 Minuten.

Mit dem Führerschein Klasse A darfst Du folgende Fahrzeuge führen:

  • alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung

Voraussetzungen: Mindestalter 24 Jahre
Ausnahmen: 2-jähriger Vorbesitz der Klasse A2 (Aufstiegsprüfung / Stufenführerschein)

Bei Ersterwerb: theoretische Ausbildung 12x Grundunterricht (bei Erweiterung 6x Grundunterricht), 4x klassenspezifischer Unterricht zu je 90 Minuten

Praktische Mindestausbildung: 5x Überland, 4x Bundesautobahn, 3x Beleuchtungsfahrt

Die theoretische Prüfung erfolgt in den Räumlichkeiten des TÜV Nord. Die praktische Prüfung erfolgt auch beim TÜV Nord und dauert 70 Minuten.

  • für Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis zu 125ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW
  • für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW

Diese Führerscheinerweiterung gilt nur in Deutschland!

Voraussetzung: Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren, Mindestalter: 25 Jahre
Theoretische Ausbildung: 4x klassenspezifischer Unterricht je 90 Minuten
Praktische Mindestausbildung: 5x 90 Minuten mit Üben der Grundfahraufgaben, Überlandfahrt und Autobahn

Moped Führerschein

Führerschein für „Mopeds“ (AM)

„Moped-Führerschein“

Ab 15 Jahren darfst Du mit dem Führerschein Klasse AM Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h und nicht mehr als 50ccm fahren. Bei uns hast Du die Wahl und kannst deinen Führerschein auf einer restaurierten „Schwalbe“ machen und/oder auf einem modernen Kleinkraftrad.

Mit dem Führerschein Klasse AM darfst Du folgende Fahrzeuge fahren:

  • zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm (Verbrennungsmotor) oder max. Nenndauerleistung von bis zu 4 kW (Elektromotor)
  • Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn diese die o.g. Leistungen nicht überschreiten
  • dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, wenn diese die o.g. Leistungen nicht überschreiten und die Leermasse nicht mehr als 350 kg beträgt

Mindestalter: 15 Jahre

Theoretische Ausbildung: 12x Grundstoff je 90 Minuten + 2x klassenspezifischer Zusatzstoff je 90 Minuten
Praktische Mindestausbildung: Es sind keine besonderen Sonderfahrten vorgeschrieben, daher führen wir nur eine allgemeine Grundausbildung durch.

Die theoretische Prüfung erfolgt in den Räumen des TÜV Nord. Die praktische Prüfung erfolgt auch beim TÜV Nord und dauert 45 Minuten.

Lkw Führerschein

Wir begleiten dich in unserer Fahrschule zum Lkw Führerschein. Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg benötigst Du den Führerschein Klasse C. Möchtest Du mit einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg einen Anhänger ziehen, der eine zulässige Gesamtmasse über 750 kg besitzt, benötigst Du zusätzlich die Führerscheinklasse CE.

Für den Lkw Führerschein musst Du mindestens 21 Jahre alt sein. Bist Du bei der Feuerwehr, kannst Du die Führerscheinklasse C bereits mit 18 Jahren führen.
Voraussetzung ist immer, dass Du den Führerschein Klasse B besitzt.

Lkw Führerschein

Mit dem Führerschein Klasse C darfst Du folgende Fahrzeuge fahren:

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg (ausgenommen sind die Klassen AM A1, A2, A, D1 und D)
  • die Gesamtzahl der Fahrzeuginsassen darf 9 nicht überschreiten

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei der Feuerwehr
Voraussetzung: Führerscheinklasse B

Theoretische Ausbildung: 6x Grundstoff je 90 Minuten + 10x klassenspezifischer Zusatzstoff je 90 Minuten
Praktische Mindestausbildung: Sonderfahrten: 5x Überland, 2x Autobahn, 3x Nachtfahrt

Die theoretische Prüfung erfolgt in den Räumen des TÜV Nord. Die praktische Prüfung erfolgt auch beim TÜV Nord und dauert 85 Minuten.

Mit dem Führerschein Klasse CE darfst Du folgende Fahrzeuge fahren:

  • Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse C und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Führerschein Klasse B und C

Theoretische Ausbildung: 6x Grundstoff je 90 Minuten + 4x klassenspezifischer Zusatzstoff je 90 Minuten

Praktische Mindestausbildung: Sonderfahrten: 5x Überland, 2x Autobahn, 3x Nachtfahrt

Die theoretische Prüfung erfolgt in den Räumlichkeiten des TÜV Nord. Die praktische Prüfung erfolgt auch beim TÜV Nord und dauert 85 Minuten.

Die Führerscheinklasse C1 erlaubt Lkw bis 7,5 Tonnen mit und ohne Anhänger. Das sind alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.

Theoretische Ausbildung: 6x Grundunterricht + 6x klassenspezifischer Unterricht je 90 Minuten

Praktische Mindestausbildung: 3x Überland, 1x Bundesautobahn, 1x Beleuchtungsfahrt

Die theoretische Prüfung erfolgt in den Räumen des TÜV Nord. Die praktische Prüfung erfolgt durch den TÜV Nord und dauert 85 Minuten.

Der Führerschein Klasse C1E erlaubt es ein Gespann mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 12 Tonnen zu führen.

Theoretische Ausbildung: keine theoretische Ausbildung bei Erweiterung von C1 auf C1E.

Praktische Mindestausbildung: 3x Überland, 1x Bundesautobahn, 1x Beleuchtungsfahrt

Die theoretische Prüfung erfolgt in den Räumen des TÜV Nord. Die praktische Prüfung erfolgt durch den TÜV Nord und dauert 85 Minuten.

Bus Führerschein

Bus Führerschein

Wir begleiten dich in unserer Fahrschule zum Lkw Führerschein. Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg benötigst Du den Führerschein Klasse C. Möchtest Du mit einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg einen Anhänger ziehen, der eine zulässige Gesamtmasse über 750 kg besitzt, benötigst Du zusätzlich die Führerscheinklasse CE.

Für den Lkw Führerschein musst Du mindestens 21 Jahre alt sein. Bist Du bei der Feuerwehr, kannst Du die Führerscheinklasse C bereits mit 18 Jahren führen.
Voraussetzung ist immer, dass Du den Führerschein Klasse B besitzt.

Mit der Führerscheinklasse D1 darfst Du folgende Fahrzeuge führen:

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge, bis 16 Personen außer dem Fahrer / der Fahrerin
  • bis 8m Gesamtlänge
  • auch mit Anhänger bis 750Kg

Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre bei Ausbildung „Berufskraftahrer/-in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf

Voraussetzung: Führerschein Klasse B

Unter 21 Jahren bzw. vor Ende der Ausbildung nur Fahren im Inland und im Rahmen der Ausbildung.

Theoretische Ausbildung: 6x Grundstoff + 10x klassenspezifischer Zusatzstoff je 90 Minuten

Praktische Mindestausbildung: Grundausbildung: 41 Fahrstunden, Sonderfahrten: 19x Überland, 12x Bundesautobahn, 7x Beleuchtungsfahrt

Die theoretische Prüfung erfolgt in den Räumen des TÜV Nord. Die praktische Prüfung erfolgt durch den TÜV NOrd und dauert 85 Minuten.

Je nach Vorbesitz anderer Führerscheinklassen oder Besitzdauer Klasse B, ändern sich die theoretischen oder praktischen Ausbildungsstunden.

Mit der Führerscheinklasse D1E darfst Du folgende Fahrzeuge führen:

  • Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750Kg

Mindestalter: siehe D1
Voraussetzung: siehe D1
Eingeschlossen: BE, C1E (wenn C1 vorhanden)

Unter 21 Jahren bzw. vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung.

Theoretische Ausbildung: keine theoretische Ausbildung bei Erweiterung von D1 auf D1E

Praktische Mindestausbildung: 3x Überland, 1x Bundesautobahn, 1x Beleuchtungsfahrt

Die theoretische Prüfung erfolgt in dne Räumen des TÜV Nord. Die praktische Prüfung erfolgt durch den TÜV Nord und dauert 85 Minuten.

Mit der Führerscheinklasse D darfst Du folgende Fahrzeuge führen:

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 16 Personen außer dem Fahrer auch mit Anhänger bis 750Kg

Mindestalter:

  • 24 Jahre
  • 23 Jahre mit „Beschleunigte Grundqualifikation BKF“
  • 21 Jahre mit „Grundqualifikation BKF“ (Linienverkehr bis 50km)
  • 20 Jahre bei Ausbildung „Berufskraftfahrer/-in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf
  • 18 Jahre bei Ausbildung „Berufskraftfahrer/-in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf (Linienverkehr bis 50Km)

Voraussetzung: Führerschein Klasse B
Eingeschlossen: D1

Unter 24 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung.

Theoretische Ausbildung: 6x Grundstoff + 18x klassenspezifischer Zusatzstoff je 90 Minuten

Praktische Mindestausbildung: Grundausbildung: 45 Fahrstunden, Sonderfahrten: 22x Überland, 14x Bundesautobahn, 8x Beleuchtungsfahrt

Die theoretische Prüfung erfolgt durch den TÜV Nord. Die praktische Prüfung erfolgt durch den TÜV Nord und dauert 85 Minuten.

Je nach Vorbesitz anderer Führerscheinklassen oder Besitzdauer Klasse C, ändern sich die theoretischen oder praktischen Ausbildungsstunden.

Mit der Führerscheinklasse D darfst Du folgende Gespanne führen:

  • Mehrspurige Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D, mit Anhänger über 750 kg

Mindestalter:

  • 24 Jahre
  • 23 Jahre mit „Beschleunigte Grundqualifikation BKF“
  • 21 Jahre mit „Grundqualifikation BKF“ (Linienverkehr bis 50km)
  • 20 Jahre bei Ausbildung „Berufskraftfahrer/-in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf
  • 18 Jahre bei Ausbildung „Berufskraftfahrer/-in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf (Linienverkehr bis 50Km)

Voraussetzung: Führerschein Klasse D
Eingeschlossen: D1E, BE, C1E wenn C1 vorhanden

Unter 24 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung.

Theoretische Ausbildung: keine theoretische Ausbildung bei Erweiterung von D auf DE

Praktische Mindestausbildung: 3x Überland, 1x Bundesautobahn, 1x Beleuchtungsfahrt

Die theoretische Prüfung erfolgt durch den TÜV Nord. Die praktische Prüfung erfolgt durch den TÜV Nord und dauert 85 Minuten.

Führerschein für Traktoren und Zugmaschinen

Für den land- und forstwirtschaftlichen Bereich gibt es die Führerscheinklassen T und L. Für beide Klassen musst Du mindestens 16 Jahre alt sein.

Traktor Führerschein

Mit dem Führerschein Klasse T darfst Du folgende Fahrzeuge fahren:

  • Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h (mit 16 Jahren bis 40 km/h)
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
  • alle Fahrzeuge müssen für den land- und forstwirtschaftlichen Zweck eingesetzt werden

Mindestalter: 16 Jahre

Theoretische Ausbildung: 12x Grundstoff je 90 Minuten bzw. 6x Grundstoff je 90 Minuten bei Erweiterung + 6x klassenspezifischer Zusatzstoff je 90 Minuten
Praktische Mindestausbildung: keine besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben

Die theoretische Prüfung erfolgt in den Räumen des TÜV Nord. Die praktische Prüfung erfolgt auch beim TÜV Nord und dauert 70 Minuten.

Mit dem Führerschein Klasse L darfst Du folgende Fahrzeuge fahren:

  • Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler oder andere Flurförderfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
  • Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn diese 25 km/h nicht überschreiten
  • alle Fahrzeuge müssen für den land- und forstwirtschaftlichen Zweck eingesetzt werden

Mindestalter: 16 Jahre

Theoretische Ausbildung: 12x Grundstoff je 90 Minuten + 6x klassenspezifischer Zusatzstoff je 90 Minuten

Praktische Mindestausbildung: keine praktische Ausbildung vorgesehen

Die theoretische Prüfung erfolgt in den Räumlichkeiten des TÜV Nord. Die praktische Prüfung entfällt.

Was wir von dir benötigen…

Für den Führerscheinantrag benötigen wir von dir folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass (beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Teilnahme am Erste Hilfe Kurs (den Erste Hilfe Kurs kannst Du auch gerne bei uns in der Fahrschule absolvieren)
  • wenn bereits vorhanden: Führerschein

Möchtest Du den Lkw Führerschein beantragen, benötigen wir zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen:

  • ärztliche Untersuchung inkl. augenärztliche Untersuchung nicht älter als 1 Jahr

Erste Hilfe Kurse

Den Erste Hilfe Kurs, den Du für viele Führerscheine benötigst, kannst Du direkt bei uns in der Fahrschule absolvieren.

Wann du mit dem Unterricht unserer Fahrschule beginnen kannst…

Du kannst 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für den jeweiligen Führerschein mit dem Unterricht in unseren Fahrschulen beginnen.

Beispiele:

  • für das begleitete Fahren mit 17 kannst Du frühestens 6 Monate vor deinem 17. Geburtstag mit dem Fahrschulunterricht beginnen
  • den Unterricht für den „Moped Führerschein“ kannst Du frühestens 6 Monate vor deinem 15. Geburtstag beginnen
  • den Fahrschulunterricht zur Erlangung des Führerscheins für Leichtkrafträder („125er“) kannst Du frühstens 6 Monate vor deinem 16. Geburtstag beginnen

Die theoretischen und praktischen Prüfungen durch den TÜV Nord können frühstens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters erfolgen.