Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen (BKF)
Beschleunigte Grundqualifikation
Seit dem 10.09.2009 müssen alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen oder gewerblichen Personenverkehr auf Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Fahrer die heute eine Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E/C/CE/ D1/D1E/D/DE erwerben wollen, müssen vor dem gewerblichen Einsatz zusätzlich einen Lehrgang zur beschleunigten Grundqualifikation mit abschließender IHK-Prüfung erwerben.
Dauer und Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildungsdauer beträgt ca. 5 Wochen. Im Anschluss an die Ausbildung, ist eine 90 minütige Prüfung vor der Industrie und Handelskammer abzulegen.
Die Ausbildungsinhalte sind in der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung geregelt. Die Teilnehmer erwerben umfassende Kenntnisse in den Bereichen:
- Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung auf der Grundlage der Sicherheitsregeln, insbesondere des wirtschaftlichen Einsatzes von Material und Gerät sowie der Vorschriften und Techniken der ordnungsgemäßen Ladungssicherung
- Anwendung der Vorschriften, insbesondere der Vorschriften des Güterkraftverkehrs bzw. des Personenbeförderungsgesetzes sowie der einschlägigen Sozialvorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik, insbesondere der Gesundheitsvorsorge, des Umgangs mit Kunden und Fahrgästen sowie der Kriminalitätsvorsorge
- Praktische Übungen
Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Umgangssprachlich Module oder „95“ genannt
Mit dieser Schulung erwerben Sie die Bausteine für das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG). Seit dem 10.09.2009 müssen alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen oder gewerblichen Personenverkehr auf Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbständig oder abhängig tätig sein zu dürfen.
Dauer und Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildungsdauer beträgt 35 Stunden. Diese kann in 5 Tagen am Stück der in 5 Einheiten zu je mind. 7 Stunden über 5 Jahre verteilt erfolgen. Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer – Qualifikations – Gesetz. Die Daten werden direkt an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Ausgabe eines Moduls erfolgt NICHT mehr.
Die Ausbildungsinhalte sind in der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung geregelt. Die Teilnehmer erwerben umfassende Kenntnisse in den Bereichen:
- Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung auf der Grundlage der Sicherheitsregeln, insbesondere des wirtschaftlichen Einsatzes von Material und Gerät sowie der Vorschriften und Techniken der ordnungsgemäßen Ladungssicherung
- Anwendung der Vorschriften, insbesondere der Vorschriften des Güterkraftverkehrs bzw. des Personenbeförderungsgesetzes sowie der einschlägigen Sozialvorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik, insbesondere der Gesundheitsvorsorge, des Umgangs mit Kunden und Fahrgästen sowie der Kriminalitätsvorsorge
- Praktische Übungen